Distincture
jetzt teilen

Beirat – fuer Private Stiftungen

Wahrer des Stiftungszwecks

​Die Wahrung des Stiftungszwecks wider den vielfältigen Interessen der Nachkommen und des Stiftungsvorstands verlangt die konsequente Etablierung eines professionellen Beirats noch zu Schaffenszeiten des Stifters.

​​Welche Herausforderungen und Besonderheiten dabei zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

 Dieser Artikel ist der neunte Teil einer Serie zur Maßanfertigung eines Beirats.

More...

​Wahrer des Stiftungszwecks

​Sinn und Zweck

Stifter können einen Beirat als weiteres Organ zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen. Zielsetzung eines solchen Beirats ist es, den Stiftern und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Stiftungsgeschehens zu ermöglichen und die Einhaltung des Stiftungszwecks durch den Vorstand zu überwachen.

Challenges für Private Stiftungen

  • Wahrung des Stiftungszwecks
  • Wertentwicklung der Stiftung
  • Positionierung des Stiftungsvermögens
  • Motivation der Begünstigten
  • Foundation & Family Governance
  • Vermeidung liquider Ansprüche
  • Grad der Unabhängigkeit des Vorstands

Moderation der Interessen

Schaden für die Stiftung wegen familiärer Differenzen und Interessenkonflikte sind unbedingt zu vermeiden. Verträge zwischen den Familienmitgliedern nützen hierbei nur bedingt, wenn die emotionale Geschäftsgrundlage zwischen den Mitgliedern gestört ist oder sogar wegfällt. Ein großer Nachkommenkreis mit mehreren Familienzweigen potenziert die Komplexität in der Sache.

 Ein neutraler, objektiver und von allen Beteiligten akzeptierter Beirat kann entscheidend beitragen, den Generationenwechsel zu moderieren, konsensfähige Lösungen zu entwickeln und die Umsetzung des Wechsels zu begleiten. Eine erfolgreiche Nachfolge bedingt jedoch eine frühzeitig einsetzende Diskussion und Justierung von Foundation & Family Governance.

Key-Performance eines Beirats

  • Wahrung des Stiftungszwecks
  • Bestellung und Abberufung Vorstand
  • Überwachung des Vorstands
  • Strategische und operative Beratung des Vorstands
  • Moderation des Generationenwechsels
  • Vermittlung / Schlichtung unter den Begünstigten im Konfliktfall
  • Image Steigerung

​Organstellung und Organisation

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung ist der Beirat in einer Organstellung zu etablieren, d.h. der Beirat muss in der Stiftungsurkunde eingerichtet und entsprechende Aufgabenbereiche und Kompetenzen müssen dem Beirat übertragen werden. Hierzu gehören Einflussmöglichkeiten auf die Willens-bildung, die Leitung bzw. Überwachung des Stiftungsvorstands, Kontrollrecht, Zustimmungs-rechte, Beratungs- und Anhörungsrechte sowie Weisungsrechte). Dem Beirat muss ein Mindestmaß an Organisationsstruktur (Bestellung, Abberufung, Periode, Zahl der Mitglieder, Sitzungsfrequenz) vorgegeben werden. Ohne Organstellung und Vorgaben zur Organqualität hat der Beirat keinen Anspruch auf Prüfungsunterlagen und Sonderprüfungen sowie Rechtsmittelbefugnis. Er kann dann den Vorstand nicht qualifiziert überwachen.

​Rechtssicherheit bei der Besetzung

​Bei der Besetzung des Beirats ist darauf zu achten, dass Begünstigte oder deren Angehörige oder von diesen Entsandte nicht die Mehrheit im Beirat stellen, um rechtliche Sicherheit der Beschlüsse des Beirats abzusichern. Um eine Entfremdung der Stiftung von der Stifterfamilie zu vermeiden, ist bei der Besetzung des Beirats unbedingt darauf zu achten, dass die Beiratsmitglieder die Ziele und Wertevorstellungen der Stifterfamilie mittragen.

​Möchten Sie den Artikel als Download oder zum Printen ?

About the Author Peter Oberreuter

Business Angel, Board Member, Senior Consultant, Interim Manager, Experte für Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, ambulante und stationäre Pflege, Medizinische Dienstleister, Medizintechnik

Leave a Comment: