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Beirat – fuer Private Equity finanzierte Unternehmen

Wertzuwachs für den EXIT

​Der Beirat von Private Equity finanzierten Unternehmen unterliegt besonderen Aspekten und Anforderungen.

Die erforderliche enge Kooperation mit dem Private Equity Gesellschafter und die Erfahrung High-Prerformance-Teams in erfolgskritischen Themen zu moderieren und zu coachen bedingen​ vom Beirat eine zeitintensive Einbindung in das operative Geschäft, um problemlösend und stabilisierend für die gemeinsame Zielerreichung wirken zu können.

Welche Herausforderungen und Besonderheiten dabei zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

​Dieser Artikel ist der sechste Teil einer Serie zur Maßanfertigung eines Beirats.

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​Werte generieren, Werte generieren, Werte generieren

​Ziele und Kompetenzen von PE

Das Ziel von Private Equity (PE) Transaktionen ist eine deutliche Wertsteigerung des ausgewählten Unternehmens zu erzielen und dieses binnen eines Zeitraums von drei bis sieben Jahren mit Gewinn zu veräußern (EXIT). Um das unternehmerische Potential voll auszunutzen, beteiligt PE die Geschäftsführung erfolgsabhängig direkt oder indirekt am Kapital des Unternehmens.

Die Kernkompetenzen von PE liegen in der Akquisition von Kapital, von Wachstumsprojekten und der betriebswirtschaftlichen Potentialanalyse. Aufgrund dieser klaren Fokussierung erwartet PE volle Transparenz bzgl. aller finanzrelevanten Vorgänge und Entwicklungen sowie strikte Budgetkonformität.

Challenges für PE-Unternehmen

  • Management Team
  • Wertzuwachs
  • Skalierung
  • Organisches Wachstum
  • Buy and Build
  • Produktentwicklung
  • Finanzierung / Liquidität
  • Teambuilding PE und GF
  • Minderheitsgesellschafter
  • EXIT-Strategie

​PE setzt auf professionellen Beirat ​

​Auf alle weiteren Sachverhalte wird mittels eines Beirats als zusätzlichem Organ, für den PE Entsenderechte hat, Augenmerk gelegt und mittels der angepassten Geschäftsordnung Einfluss geübt. Entsendet werden Mitarbeiter von PE sowie Spezialisten aus dessen Netzwerk. Zusätzlich sind auch die Minderheitsgesellschafter, Gründer oder ehemaliges Management im Beirat vertreten.

Die hohe Erwartungshaltung und Motivation von PE in Bezug auf Erfolg pro Zeiteinheit bedingt eine besonders intensive Interaktion zwischen PE und Geschäftsführung, die häufig aufgrund der unterschiedlichen Erfahrungen der Personen in Missverständnis, Unverständnis und Konflikt enden kann. Ein Beirat erkennt diese Problematik frühzeitig und ist in der Lage die Gründe zu objektivieren, zu versachlichen und zu helfen die Lage zu de-eskalieren. 

​Ein Beirat steht während des PE Engagements ins Unternehmen als Stabilisator und sichert die Kontinuität des Wissens und der Planung. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Wechsel in der Geschäftsführung und vor allem bei den Mitarbeitern von PE häufiger vorkommen. Der Beirat coacht die neuen Partner und sichert damit einen quasi fliegenden Start (Staffelübergabe) ohne große Wissensverluste und Friktionen.

ensatz zu nur punktuell tätigen und teuren Unternehmensberatern ist ein Beirat ein dem Unternehmen, seinen Inhabern sowie deren Zielen und Werten verpflichtetes Beratungs- und Kontrollgremium das die Gesellschafter und das Management bei der Bewältigung der Herausforderungen kritisch hinterfragt und objektiv berät. Der Beirat wirkt daher stabilisierend auf das Unternehmen und seine Organe, initiativ als Motor zur risikoadjustierten Weiterentwicklung des Unternehmens und optimierend auf das operative Geschäft. Familienunabhängiger Sachverstand im Beirat verbessert dabei Qualität und Objektivität der Beiratsarbeit.

Key-Performance eines Beirats

  • Markt- und Netzwerkzugang
  • Strategische und operative Beratung
  • Ergänzung der Management- und Private-Equity Kompetenzen
  • Management Coaching
  • Vermittlung / Schlichtung
  • Sicherung der Kontinuität
  • Eigenes Berichtswesen an PE
  • Image Steigerung

​Kooperation PE und Beirat

PE erwartet von einem Beirat neben einer intensiven Zusammenarbeit auch eine gesonderte Berichterstattung und Bewertung der Lage und des Fortschritts. Daher ist der Beirat gegenüber Private Equity von seiner Schweigepflicht – soweit rechtlich zulässig - zu entbinden. 

​Sind neben PE weitere Gesellschafter beteiligt, bietet es sich an, den Beirat als zusätzliche Entscheidungsebene zu etablieren, um Spannungen auf Ebene der Gesellschafter zu vermeiden. Häufig bedingt sich PE dann Weisungsrechte an den Beirat aus, um seine Interessen zu wahren. In diesem Fall ist die Haftung des Beirats bei Weisungen auszuschließen solange nicht gesetzliche Regelungen betroffen sind. Der grundsätzliche Einbezug des Beirats in die D&O-Versicherung des Unternehmens bleibt davon unberührt.​

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About the Author Peter Oberreuter

Business Angel, Board Member, Senior Consultant, Interim Manager, Experte für Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, ambulante und stationäre Pflege, Medizinische Dienstleister, Medizintechnik

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